Wir erstellen für Sie ein Unfallschadengutachten und halten alle Ihnen entstandenen Schäden
genauestens fest. Rufen Sie uns an.
Als Geschädigter sind Sie in der Pflicht, die Schäden vollumfänglich zu dokumentieren. Denn Schäden, die Sie nicht festhalten, können sonst von der Versicherung des Schädigers angefochten werden.
Nach einem Unfall dient das Unfallgutachten als wichtiges Beweismittel für den Nachweis aller Ihnen entstandenen Schäden und der damit verbundenen Kosten.
Wir erstellen Ihnen unabhängig und weisungsfrei ein qualifiziertes Beweissicherungsgutachten bezüglich des eingetretenen Schadens.
Damit wird der Schaden überhaupt erst einmal dokumentiert.
Dabei gilt: Sie haben immer und uneingeschränkt das Recht, den Sachverständigen Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens einzuschalten – unabhängig von der gegnerischen Versicherung.
Die Kosten für den Sachverständigen müssen von der Versicherung des Unfallgegners bezahlt werden!
Sie müssen dabei keinerlei Weisung oder Vorschläge der gegnerischen Versicherung beachten!
Sie müssen weder Ihr Fahrzeug von einem Sachverständigen des Versicherers besichtigen lassen, noch sich auf eine „Partnerwerkstatt“ der Versicherung verweisen lassen.
1.
Sie beauftragen uns.
2.
Wir kommen zu Ihnen oder Sie zu uns.
3.
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug.
4.
Wir kalkulieren den Schaden.
Bei der Schadenaufnahme wir das Fahrzeug genau untersucht und dokumentiert. Schriftlich wie auch Fotografisch.
Es werden die Fahrzeugdaten aufgenommen:
Kilometerstand
Fahrgestellnummer (VIN)
Hauptuntersuchung
Reifengrößen inkl.
Fabrikat und Profiltiefe
Ausstattungsvarianten
Sonderzubehör bzw.
Fahrzeugumbauten
Es werden die Unfalldaten aufgenommen:
Geschädigter
Unfallgegner
(Fahrzeughalter und Fahrer)
Unfallgegnerkennzeichen
Unfalltag
Versicherung des Unfallgegners inkl. Versicherungs- bzw. Schadennummer
Es werden, am Fahrzeug befindliche, Vorschäden aufgenommen:
Oder die Unfallfreiheit festgestellt.
Es werden die unfallbedingten Schäden aufgenommen.
Zu erneuernde Fahrzeugteile
Instandzusetzende Fahrzeugteile
Lackbeschädigungen
Prüfarbeiten
Fahrwerksvermessung
u. v. m.
Die Reparaturkostenkalkulation wird mit Hilfe der Audatex Sachverständigen-Software kalkuliert. Somit können die Preise nach Herstellervorgaben verwendet werden. Für die Reparaturkalkulation ermitteln wir die aktuellen Stundenverrechnungssätze der Reparaturwerkstatt sowie deren Lackaufschläge, Ersatzteilpreisaufschläge und eventuelle Verbringungskosten. Instandsetzungszeiten richten sich nach dem individuellen Schaden und werden vom Sachverständigen unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben festgelegt.
Der Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall) wird ermittelt.
Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges hängt von vielen Faktoren ab. Fahrzeugmodell, Fahrzeugalter, die Laufleistung, Ausstattung und Vorschäden. Zusätzlich fließt auch der regionale Markt mit ein.
Die Wertminderung wird ermittelt.
Diese wird mit verschiedenen Berechnungsmodellen errechnet und durch den Sachverständigen schadenbezogen festgelegt.
Die Höhe des Nutzungsausfalles wird ermittelt.
Dies geschieht mithilfe der Schwackeliste
Im Falle eines Totalschadens wird auch der Restwert (Wert des beschädigten Fahrzeuges) ermittelt.
Die Restwertermittlung wird durch eine sogenannte Restwertbörse ermittelt. In dieser Börse bieten Fahrzeughändler in einem Zeitraum von 24 Stunden für das Unfallfahrzeug (Um diesen Zeitraum verlängert sich die Erstellung des Gutachtens).
Das Fahrzeug muss nicht verkauft werden.
Die gegnerische Versicherung ist aber berechtigt das höchste Restwertangebot vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen. Die Schadenhöhe berechnet sich aus Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Normalerweise können wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden das Gutachten per E-Mail versenden.
Zu Stoßzeiten kann die Bearbeitung etwas länger dauern. Im Falle einer notwendigen Achsvermessung oder der Demontage von Fahrzeugbauteilen kann sich die Fertigstellung des Schadengutachtens verzögern. Da wir oft erst nach diesen Arbeiten den Schaden ordnungsgemäß kalkulieren können. Wir sorgen auf jeden Fall dafür, dass Sie so schnell wie möglich Gewissheit über die Schadenshöhe und das weitere Vorgehen haben.
Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Sachverständigenbüro für Ihre Unfalldokumentation.
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